Kompetente Beratung für eine sorglose Pflegezeit
Nutzen Sie von Anfang an unsere Kompetenz in Sachen Pflege, Kurzzeitpflege oder Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt.
In einem ersten Gespräch klären wir alle wichtigen Fragen wie zum Beispiel:
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.
Gebühren für Pflegesachleistungen
Hier bekommen Sie sich einen Überblick über die Gebührenordnung für Pflegesachleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI, Nachbarschaftshilfe nach § 45b Abs. 1 Satz 3 Ziffer 3 (Entlastungsbetrag) und Privatkunden: