Barrierefreiheit-Tools öffnen

Pflege zu Hause

Krankenpflege und Altenpflege

Wir geben Ihnen die notwendige Unterstützung:

  • SGB 11: Körperpflege z.B. Dusche, Guckbesuche, Mobilisation
  • SGB 5: Behandlungspflege z.B. Kompressionstherapie, moderne Wundversorgung

Palliative Versorgung ist uns ein Anliegen.
Wir helfen auch, wenn Sie nicht mehr weiter wissen.

Behandlungspflege

Für ärztlich verordnete Behandlungspflege beschäftigen wir erfahrene Fachkräfte, die von der Wundversorgung, über Medikamentengabe bis hin zur Blutzuckerkontrolle alle verordneten Leistungen bei Ihnen zu Hause
durchführen.

Verhinderungspflege bei Ihnen zuhause

Sollten Sie einmal Entlastung bei der Pflege von Angehörigen benötigen, während Urlaubszeiten, Feiertagen oder in akuten Notsituationen, können Sie auf unsere Betreuungsleistungen zählen.

Nachbarschaftshilfe

Wir helfen bei der Haushaltsführung …

  • Einkäufe und Besorgungen
  • Begleitung bei Arztbesuchen oder Botengänge
  • Essenszubereitung
  • Waschen und Bügeln
  • Reinigung der Wohnung

… und Betreuung

Individuelle Betreuung wie unterhalten,
vorlesen, spielen oder einfach nur da sein.

Kontaktieren Sie uns jetzt

Pflegeberatung

Nutzen Sie von Anfang an unsere Kompetenz in Sachen Pflege, Kurzzeitpflege oder Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt. In einem ersten Gespräch klären wir alle wichtigen Fragen und Details zur Pflegeversicherung und Kostenabwicklung für ambulante Pflege.

Wenn Sie selbst Angehörige pflegen, verpflichtet Sie die Krankenkasse, Pflegeberatungsbesuche in Anspruch zu nehmen – diese Kosten übernimmt die Kasse.

Kontakt aufnehmen Mehr zur Pflegeberatung

Eindrücke aus unserem Alltag

Hausnotruf

Mit der Installation eines Hausnotrufes sind wir schnell zur Stelle, wenn Sie uns brauchen.

Sie können sich ganz einfach Hilfe ins Haus holen – fast wie auf Knopfdruck. Dies sorgt für ein sicheres Gefühl beim Wohnen in den eigenen vier Wänden, sodass Sie als Patient oder Angehöriger keine Sorgen haben müssen. Der Notruf ist in Form eines Armbands jederzeit direkt erreichbar, was besonders für Menschen von Bedeutung ist, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Ab Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung, vorausgesetzt der Antrag wird von der Pflegekasse genehmigt.

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über weitere Zusatzleistungen und anfallende Kosten.

Kontakt aufnehmen